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Wird für einen Kunden ein Fertigungsauftrag erstellt, für den der Kunde aber
eines seiner eigenen Teile verbaut haben möchte, so kann der Kunde der
Fertigungsfirma dieses Teil beistellen.
Die Kundenbeistellung macht also nur unterhalb eines Fertigungsauftrags Sinn -
nicht jedoch direkt unterhalb einer Auftragsposition (die Zuordnung, wo dieses
Teil verbaut werden sollte, ist so nicht ersichtlich).