Hierfür ist eine Unterscheidung der Beschaffungsart des referenzierten Teils nötig, da sich unterschiedliche Bedingungen ergeben:
Wurde bereits eine Bedarfsanforderung für diese zu ändernde Auftragsposition erstellt, so ist keine direkte Änderung an der Kundenauftragsposition mehr möglich
Um die Menge trotzdem ändern zu können, muß die Bedarfsanforderung und die eventuell vorhandene Bestellung gelöscht oder storniert werden.
Es ist möglich, nach der technischen Freigabe der Auftragsposition die Menge
zu ändern. Ebenfalls ist es möglich, nach der Erstellung des
Lagerentnahmebelegs die Menge zu ändern, solange die Auftragspositionsmenge
nicht geringer wird, als die bereits entnommene Menge. Soll dennoch weniger
entnommen werden, so muß der Lagerentnahmebeleg angepasst und die übrige Ware
an ihren alten Lagerplatz zurück gebracht werden.
Ist bereits die Stückliste einer Auftragsposition aufgelöst, so ist keine direkte Änderung an der Menge der Auftragsposition mehr zulässig.
Ist für die Stückliste noch kein Gozintograph erzeugt worden, so kann die komplette Stückliste - sofern noch nicht aufwändig erweitert/bearbeitet - gelöscht werden. Anschließend kann die Menge geändert und die Stückliste neu aufgelöst werden.
Kann die Stückliste nicht mehr gelöscht werden, da entweder bereits eine
Teileanforderung erstellt oder die Stückliste aufwändig angepasst wurde,
müssen folgende Schritte erfolgen:
(Wenn Stückliste noch nicht weiterverarbeitet wurde, muß
Auftragspositionsmenge änderbar werden, Stücklistenmenge muß dann automatisch
mit angepasst werden!)
Folgende Testdateien stellen die obigen Scenarien dar: